Die Anschlussfinanzierung in der Rückzahlungsphase nicht vergessen… Forward- Darlehen
Hat man nun sein Traumhaus / Wohnung gefunden, ob durch einen Architekten geplant oder ein bereits existierendes Objekt und hat die Baufinanzierung mit dem Partner seines Vertrauens auf den Weg gebracht, so hat man immer noch nicht seine Ruhe.
Man sollte trotzdem auch während der Rückzahlungsphase immer ein Auge für die aktuelle Zinsentwicklung haben. Da die Anschlussfinanzierung immer kommen wird und wer bis dahin sich nicht um dieses Thema kümmert hat, u.U. kräftig in die Tasche langen muss.
Man sollte sich also im Vorfeld um die Anschlussfinanzierung seiner Immobilienfinanzierung kümmern. Dabei machen viele Kreditnehmer den Fehler nicht zu vergleichen und bei dem bereits bestehenden Kreditgeber eine Anschlussfinanzierung zu tätigen.
Dieser offeriert nicht immer das beste Angebot, auch wenn man bislang seinen Kredit vereinbarungsgemäß bedient hatte, fallen die Finanzierungsangebote nicht immer attraktiv aus.
Daher macht es Sinn einige Zeit vor Ablauf des Immobilienkredites nach einem neuen Kreditgeber Ausschau zuhalten, denn ein Bankenwechsel verläuft meist einfacher, als die meisten Bundesbürger glauben.
Der Gesetzgeber hat dem Kreditnehmer die Möglichkeit geschaffen, sein Darlehen zu kündigen, sollte diese länger als zehn Jahre laufen.
Meist wird dann von den jetzigen Kreditgeber eine Bearbeitungsgebühr fällig, was aber bei einem günstigeren Zinsangebot leicht wieder eingespart werden kann. Anders sieht es aus, wenn eine zehnjährige Zinsbindung vereinbart wurde. Wer vorzeitig aus dem laufenden Vertrag aussteigen will, muss immer mit einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung rechnen, die alle Banken verlangen, um sich den Zinsausfall erstatten zu lassen.
Als Alternative gibt es das sog, Forward- Darlehen um sich bestehende niedrige Zinssätze zu sichern.
Dabei wird der aktuelle Zins als Zins für einen zukünftigen Kredit festgelegt. Jedoch ist bei einer langen Vorlaufzeit diese Variante auch immer mit einer Spekulation auf die Zinsentwicklung verbunden.
Fallen die Zinsen zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung, dann hat der Kunde Pech.
Daher sollte man diesen Schritt nur gehen, wenn man sich sicher ist, das die jetzige Zinshöhe in Zukunft keinen Bestand mehr haben wird.
Diese Kreditart kann aber nur für zukünftige Finanzierungen genutzt werden. Modernisierungen die im Rahmen einer Energieberatung / Energiepass anstehen, müssen extra als Modernisierungskredit beantragt werden.
Dies gilt auch für Kapitalgesellschaften wie die GmbH und auch die bald bestehende Mini-GmbH.